Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst das Recht der (privaten) Versicherungsverträge.

Im Vordergrund stehen Sach- und Schadensversicherungen, insbesondere Gebäude-, Umweltschaden und Technische Versicherungen, aber auch Fahrzeug-(Kasko-)versicherungen. Im Haftpflichtbereich spielen Grundeigentümer-, Berufs-, Betriebs-, Umwelt- oder Bauherrenhaftpflichtversicherungen eine zunehmende Rolle. Wir beraten und vertreten Sie aber auch bei Personenversicherungen, wie der privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung.

Streitträchtig sind im Bereich des Versicherungsrechtes so genannte Obliegenheitspflichtverletzungen des Versicherungsnehmers oder mitversicherten Personen sowie Gefahr- und Risikoerhöhungen. Häufig wird auch wegen einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls gestritten. Bei diesen Streitthemen kann der Versicherer unter anderem vom Vertrag zurücktreten oder kündigen und so von seiner Leistung frei werden.

Zum Mandantenkreis gehören hier verschiedene Versicherer, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Freiberufler sowie Privatpersonen.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Matthias Berger  

 

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