Strafrecht

In wohl keinem anderen Rechtsgebiet muss die anwaltliche Tätigkeit so breit gefächert sein wie bei der Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Existierten bei Inkrafttreten des Strafgesetzbuch im Jahre 1872 nur die in diesem Gesetztestext enthaltenen - vergleichsweise überschaubaren - 370 Paragraphen, finden sich heute Strafvorschriften außerdem an so unerwarteten Stellen wie dem Bundesstatistik- oder Öko-Landbaugesetz. Getreu der bekannten Regel, dass Unwissenheit vor Strafe nicht immer schützt, muss schon derjenige mit Strafverfolgung rechnen, der sich auch nur fahrlässig falsch verhält. Den Mandanten präventiv vor diesem Damoklesschwert zu bewahren, nimmt seit Jahren mehr und mehr Raum in der Tätigkeit des Strafverteidigers ein, der sich zum Straftatenvermeidungsberater entwickelt.

Diesem Wandel haben auch wir uns nicht verschlossen, sondern ihn angenommen und unser Mandantenangebot hierauf eingestellt. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten jederzeit zur Verfügung, wenn - wie im Strafrecht häufig - kurzfristige Tätigkeit erforderlich ist, sei es bei der Durchsuchung von Geschäfts- oder Privaträumen (mit denen man auch als Nicht-Beschuldigter konfrontiert werden kann), sei es bei der Einlegung fristgebundener Rechtsbehelfe vor Gerichten bis hin nach Karlsruhe zu den höchsten deutschen Rechtsprechungsorganen. Schließlich verteidigen wir natürlich laufend Mandanten in Hauptverhandlungen in derjenigen Qualität und Beharrlichkeit - ohne das gesunde Augenmaß dabei zu verlieren -, die sie von einem Fachanwalt für Strafrecht erwarten können.

Ansprechpartner: 
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Matthias Berger

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