Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Handelsrechts beraten wir Unternehmer, die ihre Produkte und Waren an ihre Geschäftspartner verkaufen, sei es direkt, über Handelsvertreter oder Vertragshändler.

Hier gilt es besondere Regelungen zum Handelskauf oder zu den Vertriebsstrukturen zu beachten, die unter anderem im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind.

Im gleichen Gesetzbuch finden sich auch Regelungen über einen Teil der Gesellschaftsformen, wie beispielsweise über die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder über stille Beteiligungen, weshalb Handels- und Gesellschaftsrecht oft in einem Atemzug genannt werden.

Unser Beratungsfeld erstreckt daher ebenso auf die GmbH (oder die UG [haftungsbeschränkt]), die Sonderform der GmbH & Co. KG, die Partnerschaftsgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder den Verein. Aber auch die Aktiengesellschaft (AG) oder die Genossenschaft sind uns nicht fremd.

Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater werden wir die für Sie günstigste Unternehmensform finden und Sie bei der Errichtung/Gründung, bei Umwandlungen oder Umstrukturierungsmaßnahmen bis hin zur Anteilsübertragungen erfolgreich begleiten.

Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer, damit Sie selbst nach schwierigen Situationen wieder gestärkt tätig werden können und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gern zur Seite.

 

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Sven Sander

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